FIN UST - finanzstrafverfahren ~ umsatzsteuer

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Unsere Leistungen

Finanzstrafverfahren - aber nicht alleine

Um Sie oder Ihren Mandanten erfolgreich verteidigen zu können, bedarf es Spezialwissen aus vielen Bereichen:

Wissen aus dem Finanzstrafrecht führt erfolgreich durch das Verfahren

Eine auf die Parteien und die Umstände abgestimmte Verteidigungspraxis – bei jeder Verhandlung ist das “Gefühl” für Situation und Akteure unsere Leitlinie 

Spezial-Knowhow im Verfahrensrecht (BAO) um bereits im Vorfeld ein Finanzstrafverfahren zu vermeiden oder mildernd vorzubereiten

Materielles Steuerrecht und über 20 Jahre Erfahrung - Bauleistungen, Schätzungen, Scheinfirmen, angebliche Privataufwendungen, behauptete Schwarzumsätze, verdeckte Gewinnausschüttungen u.v.m. werden vom Finanzamt behauptet – und von uns gegenargumentiert.

Unsere Kombination – STEUERBERATUNG und RECHTSANWALT – ermöglicht es uns, Sie umfassend vor dem Spruchsenat UND vor Gericht zu vertreten.

 

Finanzstrafverfahren - Umsatzsteuer

Der Großteil der Finanzstrafverfahren dreht sich um die Umsatzsteuer. Ist die Bauleistung wirklich eine? War die Rechnungslegung tatsächlich nicht ordnungsgemäß? Wurde der umsatzsteuerliche Sachverhalt richtig beurteilt? 

Oft lassen umsatzsteuerliche Beurteilungen durch das Finanzamt bei genauer Betrachtung andere materiellrechtliche Sichtweisen zu. Und dies gilt es während der laufenden Betriebsprüfung, danach im Rechtsmittelverfahren oder aber auch erst im Finanzstrafverfahren darzubringen und leitend einzugreifen.

Durch die Spezialisierung auf Umsatzsteuer – auch im Rahmen der Vortragstätigkeit – ist es uns möglich, Sie oder Ihren Klienten mit Freude und viel Einsatz in allen Stufen des Verfahrens mit Spezialknowhow zu begleiten.

Kollegenberatung - Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter

Unsere Steuerberater-Kollegen sind TOP und die beste Vertretung, die ihre Klienten nur finden können!

Manchmal aber ist eine zweite Meinung willkommen...

Eine unangenehme Betriebsprüfung - ein Partner zur Unterstützung gegenüber dem Finanzamt oder auch nur zur unterstützenden Beratung

Blüht Ihrem Klienten ein Finanzstrafverfahren, ist es selten ratsam (zu Ihrem Schutz!), ihn selbst zu vertreten. Rasch kann sich das Blatt wenden und der Verteidiger wird zum Zeugen oder gar zum Beschuldigten. 

Ein Finanzstafverfahren richtet sich (möglichweise) auch gegen uns: wir wissen um den schwierigen und komplexen Alltag unseres Berufsstandes. Daher ist es gerade in diesem Fall ein besonderes Anliegen, Sie zu schützen und uns für Sie engagiert einzusetzen.

Auch für kurze Fragen, Zweitmeinungen und Ersteinschätzungen sind wir für Sie sehr gerne da! Keine Frage ist zu klein und zu irrelevant! 
 

Steuerberatung

Wir bieten für Ihr Unternehmen die komplette und fachkundige steuerliche Betreuung an – 

Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzierung und Steuerberatung! 

Unsere Besonderheit ist die persönliche Betreuung mit Herz und Verstand – kein Klient ist zu klein, kein Anliegen zu unwichtig!

Biografie

Mag. Maria Nagy-Auer

Mag. Maria Nagy-Auer ist seit 2008 Steuerberaterin mit facheinschlägiger Erfahrung im Umsatzsteuerrecht, Finanzstrafrecht, Verfahrensrecht (BAO) sowie Fachvortragende u.a. an der Akademie der Steuerberater:innen und Wirschaftsprüfer:innen für Umsatzsteuer, Finanzstafrecht und BAO. Sie zeichnet sich insbesondere als Expertin an der Schnittstelle Umsatzsteuerrecht und Finanzstrafrecht sowie im Bereich der Schätzungen bei Betriebsprüfungen und Finanzstrafverfahren aus.

Biografie

Dr. Tibor Nagy

Dr. Tibor Nagy, Rechtsanwalt und Steuerberater, verfügt über 15 Jahre einschlägige Erfahrung in der Verteidigung von Finanzstrafrechtsfällen und Unterstützung von Steuerberater-KollegInnen bei kniffligen oder aus dem Ruder laufenden Betriebsprüfungen. Im Jänner 2024 loungte Dr. Nagy erfolgreich Österreichs Finanzstrafrechts You-Tube Kanal KHF (Kompetente Hilfe in Finanzstrafsachen).